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Verschenken Sie nichts !

Verschenken Sie nichts! Vermögensberatung muss auch den Bereich der Altersvorsorge umfassen. Hier gilt es, mit einem möglichst geringen finanziellen Aufwand ein möglichst hohes Ergebnis zu erzielen.

Mit dem Alterseinkünftegesetz hat die Bundesregierung das Instrumentarium der steuerlichen Förderung für die Altersvorsorge erheblich erweitert.

Der tatsächliche finanzielle Aufwand für spätere Renteneinkünfte kann sich dadurch wesentlich verringern. Hier einige Beispiele:


Ehepaar, selbständig, zu verst. Jahreseinkommen € 160.000

  • Jahresbeitrag Basisrente: € 40.000
  • tatsächlicher Aufwand nach Steuern: € 27.948
  • Steuerersparnis pro Jahr: € 12.052

(Annahme: Steuerbelastung € 49.357, Sozialvers. € 9.200) *

Selbständige/r Single, zu verst. Jahreseinkommen € 100.000

  • Jahresbeitrag Basisrente: € 20.000
  • tatsächlicher Aufwand nach Steuern: € 13.974
  • Steuerersparnis pro Jahr: € 6.026

(Annahme: Steuerbelastung € 33.540, Sozialvers. € 4.200) *

Angestellte/r, Single, zu verst. Jahreseinkommen € 50.000

  • Jahresbeitrag Basisrente: € 3.000
  • tatsächlicher Aufwand nach Steuern: € 2.080,56
  • Steuerersparnis pro Jahr: € 919,44

(Annahme: ges. SozialV plus Lohn- und Kirchensteuer: genaue Berechnung bitte anfordern) **

Die Steuerersparnis erhöht sich kontinuierlich pro Jahr bis 2025.

Die Basisrente ("Rürup-Rente") ist nur eine Form der gesetzlich definierten Renten (3-Schichten-Modell).
Wie sich Vermögensaufbau mit den unterschiedlichen Rentenarten unter Rendite- und steuerlichen Gesichtspunkten am besten kombinieren lässt, dazu bedarf es der Erarbeitung eines individuellen Konzeptes.
Angesichts der Komplexität der Materie empfiehlt sich gewissenhafte Analyse und Beratung.

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* Berechnungsbasis 2009, Datenquelle: Haufe Altersvorsorgeplaner 7.2
** Berechnungsbasis 2008, Quelle: Canada Life

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